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   BFH, 23.08.1978 - II R 16/76   

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https://dejure.org/1978,1026
BFH, 23.08.1978 - II R 16/76 (https://dejure.org/1978,1026)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1978 - II R 16/76 (https://dejure.org/1978,1026)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1978 - II R 16/76 (https://dejure.org/1978,1026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurstabelle - Bestehen einer Steuerforderung - Masseforderung - Konkurseröffnung - Forderung unter aufschiebender Bedingung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 122
  • BStBl II 1979, 198
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 23.08.1978 - II R 16/76
    Sie war zwar im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurses noch nicht entstanden und demzufolge auch nicht fällig, aber doch schon begründet (Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176 [179 f.], BStBl II 1976, 77).

    Die angemeldete Grunderwerbsteuerforderung für den Erwerb in B war demnach aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und § 3 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau aufschiebend bedingt begründete Konkursforderung (Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176 [178 ff.], BStBl II 1976, 77).

    Entgegen der konkursrechtlichen Auffassung des Beklagten war sie dagegen keine betagte Forderung im Sinne des § 65 KO; entgegen seiner grunderwerbsteuerrechtlichen Auffassung war sie nicht im Zeitpunkt der Konkurseröffnung entstanden (BFHE 117, 176 [177 f.]).

  • BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer

    Auszug aus BFH, 23.08.1978 - II R 16/76
    Das entspricht der Vorschrift des § 226 a AO a. F. Denn diese baut auf der - zuletzt in dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Juni 1965 VI 13/64 S (BFHE 82, 678 [680 ff.], BStBl III 1965, 491) dargestellten - Erwägung auf, daß der Streit um das Konkursvorrecht die konkursrechtliche Frage betrifft, in welcher Weise die angemeldete Forderung bei der "gemeinschaftlichen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger" (§ 3 Abs. 1 KO) zu berücksichtigen ist, und der nicht zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner, sondern zwischen dem das Vorrecht beanspruchenden Konkursgläubiger und den anderen Konkursgläubigern (§ 147 KO) sowie dem Konkursverwalter (§ 144 Abs. 1, § 146 KO) über das Vorrecht auszutragende Kollisionsstreit in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört (§ 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG -).
  • BFH, 29.09.1970 - II B 22/70

    Vermögen eines Grundstückserwerbers - Eröffnung des Konkursverfahrens -

    Auszug aus BFH, 23.08.1978 - II R 16/76
    Wie durch Rückfrage bestätigt, fußt der - fälschlich mit "und" verbundene - zweite Teil des Antrags auf der - unschlüssigen (Beschluß vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140 [144], BStBl II 1970, 830) - Erwägung (vgl. § 7 KO), Forderungen, die nicht Konkursforderungen seien, müßten zwingend Masseforderungen sein, und dem Rechtsirrtum, im vorliegenden Verfahren könne über diesen (scheinbaren) Umkehrschluß aus dem angefochtenen Urteil entschieden werden.
  • BFH, 27.07.1972 - V R 62/71
    Auszug aus BFH, 23.08.1978 - II R 16/76
    Denn diesfalls fiele sie als "Forderung der Staatskasse wegen öffentlicher Abgaben, welche im letzten Jahre vor der Eröffnung des Verfahrens fällig geworden" ist, eindeutig unter den Wortlaut des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO, während andernfalls der Wortlaut einen Zweifel zuläßt (vgl. aber Urteil vom 27. Juli 1972 V R 62/71, BFHE 106, 419 [422]), und eine Sinninterpretation aus dem Zweck der Vorschrift, dem in § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO ebenfalls genannten § 65 KO, aus § 67 KO und aus dem Verhältnis zwischen Konkursforderungen (§ 3 KO) und Masseforderungen (§ 57 KO) der Entscheidung in einem anderen Verfahren vorbehalten bleiben muß.
  • BFH, 24.07.1974 - II R 3/70

    Erwerbszweck - Grundstück - Errichtung eines Gebäudes - Fünfjahresfrist -

    Auszug aus BFH, 23.08.1978 - II R 16/76
    Diese Absicht kann zwar mit steuerbefreiender Wirkung wieder aufgenommen und erfüllt werden, wenn der Verkauf rückgängig gemacht worden ist (Urteil vom 24. Juli 1974 II R 3/70, BFHE 113, 134 [136], BStBl II 1974, 691).
  • BFH, 21.09.1973 - III R 153/72

    Zuständigkeit in Konkursvorrechtsstreitigkeiten - Steuerforderungen -

    Auszug aus BFH, 23.08.1978 - II R 16/76
    Dieser Standpunkt ist zwar aufgegeben worden (Urteil vom 21. September 1973 III R 153/72, BFHE 110, 318 [319 f.], BStBl II 1974, 17), und entsprechend schreibt § 251 Abs. 3 AO 1977 vor, daß die Finanzbehörde, wenn sie "im Konkursverfahren einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis als Konkursforderung geltend" macht, erforderlichenfalls "die Konkursforderung und ein Konkursvorrecht durch schriftlichen Verwaltungsakt" feststellt.
  • BFH, 26.11.1987 - V R 130/82

    Umsatzsteuer - Forderung - Konkurs - Titel

    Ihr steht nicht entgegen, daß die Steuerforderung bei Konkurseröffnung noch nicht im Sinn des § 38 AO 1977 entstanden war; für die Geltendmachung einer Steuerforderung als Konkursforderung ist es vielmehr ausreichend, wenn sie im Sinn des § 3 Abs. 1 KO im Zeitpunkt der Konkurseröffnung begründet war (BFH-Urteile vom 23. August 1978 II R 16/76, BFHE 126, 122, BStBl II 1979, 198, und vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226).

    Bei verständiger Würdigung handelt es sich, wovon auch das FG ausgegangen ist, bei der durch Betrag und Zeitraum bezeichneten Umsatzsteuerforderung 1977 um die Summe der einzelnen Steuerbeträge, die sich aus der Verwirklichung der umsatzsteuerbaren Tatbestände im Kalenderjahr 1977 ergeben hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. August 1978 II R 16/76, BFHE 126, 122, BStBl II 1979, 198 zu Ziff. 3 der Urteilsgründe).

  • BFH, 26.11.1987 - V R 133/81

    Hinreichende Bezeichnung - Umsatzsteuerforderung - Verfahren

    b) Werden in einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) Steuerforderungen aufgenommen, die auf unterschiedlichen materiell-rechtlichen Entstehungsgründen beruhen, so handelt es sich - anders als bei der Steuerveranlagung - nicht um unselbständige Besteuerungsgrundlagen im Sinne von Teilen des Steuerbescheides, die nicht selbständig mit Rechtsbehelfen anfechtbar sind (BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, 566, BStBl II 1977, 227), sondern um jeweils selbständig zu beurteilende Feststellungsakte i.S. des § 251 Abs. 3 AO 1977 i.V.m. §§ 139, 146 Abs. 5 KO, die als selbständige Streitpunkte einer jeweils gesonderten revisionsrechtlichen Prüfung unterliegen (vgl. BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84 unter 3., und Urteil vom 23. August 1978 II R 16/76, BFHE 126, 122, BStBl II 1979, 198 unter 3. der Gründe).
  • BFH, 28.07.1983 - V S 8/81

    Konkurseröffnung - Sicherungsgut - Massekosten

    Die Umsatzsteuerforderung könnte möglicherweise deshalb bereits im Sinne des § 3 KO als begründet anzusprechen sein, weil alle wesentlichen Grundlagen für ihre spätere Entstehung durch die sicherungshalber erfolgte Übereignungshandlung einerseits und den regelmäßig vor Konkurseröffnung erfolgenden Eintritt der Verwertungsreife bereits vor Konkurseröffnung gelegt sind und ihre Entstehung nicht im Sinne des § 7 KO von einer (weiteren) persönlichen Handlung des Gemeinschuldners Abhängt (vgl. dazu die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77; vom 23. August 1978 II R 16/76, BFHE 126, 122, BStBl II 1979, 198, und vom 3. Juni 1981 II R 78/80, BFHE 134, 57, BStBl II 1981, 758).
  • BFH, 03.06.1981 - II R 78/80

    Konkursverwalter - Veräußerung eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerbefreiung -

    Zwar war der Steueranspruch als Konkursforderung bei Verfahrenseröffnung bereits begründet i. S. von § 3 Abs. 1 KO, da die Steuerschuld ihren inneren Grund in den vor Konkurseröffnung getätigten Erwerben durch den Gemeinschuldner A findet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77; vom 23. August 1978 II R 16/76, BFHE 126, 122, BStBl II 1979, 198).
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